Archiv des Autors: Guenter_123

Metatron 4025 mit Software Hunter aus China

Seit einiger Zeit habe ich Kunden mit einem NLS-System Metatron 4025 und der Software Hunter, die von einem chinesischen Vertrieb geliefert wurden.
Inzwischen habe ich zwei zweitägige Schulungen für eine spezielle Kundengruppe  begleitet, die mit diesen Systemen arbeiten.

So weit ich aus den Messungen und den Gesprächen mit den gemessenen Personen urteilen kann, sind die Messergebnisse zuverlässig und damit nach den von mir aufgestellten Standards zu interpretieren. Im Prinzip gelten alle Informationen, die in den beiden Büchern „Kurvengrafiken in NLS-Systemen“ und „ABC der NLS-Systeme“ enthalten sind.

Vor kurzem hat sich eine Anwenderin an mich gewandt und von einer verwirrenden Darstellung der transversalen Körperschnitte geschrieben. Innerhalb der Schnitte wären die Organe nicht richtig zugeordnet. Z.B. sei die linke Niere auf der Seite der Leber. Wenn dem so ist, wäre das eine falsche Zuordnung. Sie war der Auffassung, dass dann eine falsche Diagnose gestellt wird, wenn die Niere im Bereich der Leber Entropiewerte der höheren Stufen, 5 – 6, zeigt und die auf der gegenüberliegenden Seite nicht. In einem der nächsten Onlinetrainings kläre ich die Bezeichnungen konkret ab, da ich dieses System mit der Software Hunter (noch) nicht habe.

Hierzu kann ich nur ganz klar und deutlich sagen, dass alle großen Körperschnitte (Kopf, Rumpf, Becken) als auch die Tranversalschnitte von Kopf, Rumpf und Becken, lediglich eine Übersicht bieten. Keinesfalls kann auf dieser Ebene auf einen eindeutigen pathologischen Prozess in einem bestimmten Organ geschlossen werden. Hierfür sind jeweils die lokalen Details (histologischen Ebenen) zu betrachten und zu bewerten (stets mit dem passenden Organpräparat oder der Organfrequenz vergleichen!!!).

In meinem System (Oberon mit Software Pathfinder 2012) sind die Angaben bzw. zugeordneten Organe mit den histologischen Ebenen richtig angegeben. Für die „linke Niere“ ist das Beispielhaft im nachstehenden Bild verdeutlicht. Gemessen wurde der Transversalschnitt des Rumpfes auf Höhe des ersten Lendenwirbels.

Rumpftransversalschnitt auf Höhe Lendenwirbel 1 mit Auswahl der linken Niere

Rumpftransversalschnitt auf Höhe Lendenwirbel 1 mit Auswahl der linken Niere.

Datenschutz und Datenschutzerklärung Mai 2018

D4Alle reden davon und darüber. Natürlich bin auch ich mit meinen Webseiten zum Thema NLS davon betroffen. Von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Praktisch Jeder der persönliche Daten von anderen Personen aufnimmt und verwendet/ver- und bearbeitet, hat sich an diese Verordnung und dieses Gesetz zu halten.

Es ist schon erstaunlich, wer was und wie mit meinen Daten alles anstellt (klar, auch mit Ihren Daten!). Daten werden gesammelt, verkauft, getauscht, neu verknüpft und wieder verkauft. Z.B. wurden von Facebook persönliche Daten seiner Kunden an ein anderers Unternehmen weitergegeben. Dieses Unternehmen verknüpfte die Daten unter- und miteinander und ermittelte ein Profil von wahrscheinlich bevorzugten Personen und Parteien einer anstehenden Wahl. So können nun die Daten an eine oder mehrere politische Parteien und Politiker verkauft werden, damit diese gezielt Wahlwerbung an Frau und Mann versenden können. Super! Ein neuer, bisher unbekannter Weg, das „Wahlvolk“ gezielt zu informieren (manipulieren, steuern, konditionieren, …).

Ab Ende Mai 2018 ist die EU-DSGVO verbindlich für alle in Europa tätigen Unternehmen (auch  Einzelunternehmer/innen). Verstöße können nun drakonisch bestraft werden. Die einzelnen Staaten könen darüber hinaus die Regeln ergänzen oder präzisieren mit eigenen Gesetzen.

Um möglichst viel Transparenz zu zeigen, was ich mit den Daten meiner Kunden und Interessenten mache, habe ich auf meinen aktuellen Webseiten so ziemlich alles beschrieben wo Daten erhoben, wie und wo sie verarbeitet und gespeichert werden. Dabei ist das Ganze auch für den Gesetzgeber ziemlich komplex. Z.B. hat Jeder das Recht, dass seine Daten die ein Unternehmen gespeichert hat, geändert/gelöscht/gesperrt werden. Das funktioniert natürlich nur eingeschränkt. Z.B. muss jedes Unternehmen viele Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Für das Finanzamt sind alle Buchhaltungsunterlagen mindestens in Form einer elektronischen Datei für 10 Jahre aufzubewahren. Insofern bleiben viele Daten eben doch für lange Zeit irgendwo gespeichert und können verwendet werden.

Was könnte ich mit den Daten meiner Kunden alles tun? Die Emailadressen für eigene Werbung nutzen. Dem kann widersprochen werden und es darf keine Werbung mehr kommen. Die Emailadressen könnten aber auch an potente Medizinproduktehersteller usw. verkauft werden. Dafür benötige ich ganz klar eine Zustimmung der Kunden. Tue ich das ohne Genehmigung und ein Kunde bemerkt das, kann das mit erheblichen finanziellen Strafen geahndet werden.

Die DSGVO räumt zumindest auf dem Papier allen „Datenspendern“ umfassende Rechte ein. Doch wer will sich um alle seine Daten kümmern, die in der Welt kursieren? Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitgeber, TÜV, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, KFZ-Versicherung, Vermieter, Vereine, Schule/Kindergarten, Hausarzt/Facharzt, alle Käufe auf Rechnung, jede Menge Anbieter im Internet (Amazon, Google, EBAY, Versandhändler in jeder Form, ….). Alle sammeln und speichern meine Daten. Manche mehr, manche weniger. Ein Chaos? Zumindest wird es immer leichter mehr Informationen von mir (Ihnen) in der Öffentlichkeit zu finden.

Gehen wir verantwortungsvoll mit unseren „Daten“ um.

 

Kontodaten und Rechnungs- bzw. Lieferadresse bei Kauf eines Buches

Ein Autor zweier Bücher mit Bezug zu NLS-Systemen, gleichzeitig als Verleger dieser Bücher, kann so manches erleben. Erfahrung ist ein Synonym für „Erleben“. Demnach bin ich ein „erfahrener Autor, Verleger und Buchhändler“

So habe ich bisher meine Kontodaten auf diversen Webseiten angegeben. Mit diesen Daten lässt sich fröhlich Geld vom angegebenen Konto abbuchen. Dazu wird schlicht ein Inkassobüro oder Bezahldienst eingespannt. Wenn dann auch nur kleine Beträge abgebucht werden, fällt das vielleicht gar nicht auf. In meinem Fall habe ich das schon bemerkt und trotzdem nichts unternommen. Meine „Buchhalterin“ (meine Ehefrau) hat es aber bemerkt und mich gebeten die Abbuchungen zu klären. Nachdem mir die Buchungsstelle lediglich sagen konnte, wie die beauftragende Person sich nannte (aber wegen Kundenschutz natürlich keine weiteren Kundendaten bekannt gab), erhielt ich die Empfehlung die Beträge von der Bank zurück überweisen zu lassen. Und… gegebenenfalls Strafanzeige zu stellen. „Meine Bank“ ist innerhalb der gesetztlichen Frist sehr unbürokratisch und erledigte die Rückbuchung nach einem Telefonanruf.

Und dann habe ich auch immer wieder mal einen Guthaben-Betrag auf meinem Konto, mit unklaren Angaben. Aufgrund der Beträge ist mir schon klar, welches Buch bestellt wird. Doch die Liefer- und/oder Rechnungsadresse fehlt IMMER. Das ist lustig, wenn die Namen über das Internet nicht zu finden sind, oder die Namen gleich mehrmals vorkommen. Im Jahr 2017 hatte ich den speziellen Fall mit einem Kunden aus Bozen in Italien. Da ich keine Adresse herausfand, wurde der Betrag zurückgebucht. Viel Aufwand für Kunde und natürlich für mich. Erst zwei Monate später hat sich die Person nochmals gemeldet, weshalb sie ihr Buch nicht bekommen habe, es sei doch gezahlt. Da hatte der Besteller noch nicht gemerkt, dass seine Zahlung schon lange wieder auf seinem Konto war.

Das ist nun der Grund, weshalb ich den Bestellvorgang der Bücher insgesamt etwas ändere. Stand 05.02.2018. Bestellung nur per Email oder Post mit vollständiger Liefer- und Rechnungsadresse. Danach Bestellbestätigung mit Angabe der Kontodaten und des Rechnungsbetrages sowie AGB. Ich hoffe, dann läuft es besser.

Weshalb können die Bücher nur direkt vom Autor bezogen werden?
Wer heute ein Sachbuch oder gar ein Lernbuch auf den Markt bringt, benötigt nicht nur eine ansprechende Idee, sondern auch viel Geld. Abgesehen vom zeitlichen Aufwand für die inhaltliche Gestaltung eines Buches, sind Umschlag, Grafiken, Lektorat und Druckkosten ein merklicher Kostenfaktor. Verlage verlangen meistens eine Mindestzahl an gedruckten Büchern und oft eine Mindestabnahme, die selbst verkauft werden muss. Andernfalls wird eine deutliche finanzielle Beteiligung an der Druckvorbereitung wie auch an der Werbung verlangt. Und das auch noch per Vorkasse. Bis da ein Autor an sein Geld bzw. in die Gewinnzone kommt, können Jahre vergehen. Das gilt vor allem für Sachbücher, die von relativ wenigen Interessenten gekauft werden.
Werden Bücher über den Buchhandel verkauft, bleiben dem Autor (bzw. dem Verlag) je nach Buchpreis nur 10 – 25% des Buchpreises. Den größeren Anteil teilen sich Großhandel und Einzelhandel und verschiedene Organisationen (z.B. VLB). Dafür hat der Autor auch keine Arbeit mit dem Verkauf.

Amazon, Ebay und andere Online-Vertriebe für Bücher verfahren ähnlich. Es bleibt nur ein relativ geringer Anteil für den Autor, wenn „Andere“ den Service für den Vertrieb übernehmen und auch werben.

Meine persönliche Kalkulation geht davon aus, dass ich etwa ab dem sechshundertsten Buch in die Gewinnzone komme. Das wird voraussichtlich 10 Jahre dauern. Wenn es früher ist, wäre es ein toller Erfolg. (Die Zahlen gelten für jedes meiner beiden Bücher, die ich bisher geschrieben habe!).

Weshalb kann eine Bestellerin oder ein Besteller die Bücher nur per Überweisung zahlen?
Im Prinzip könnte auch bar gezahlt werden. Die Überweisung ist für mich die kostengünstigste Lösung und im Prinzip auch für die „Kaufenden“. Bezahldienste wie Paypal nehmen doch einen spürbaren Betrag für die Transaktion – und den würde ich natürlich meinen Kunden weiterreichen. Dazu ist die Kontrolle, wann gezahlt wurde, für mich so schneller und einfacher möglich.