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Anmerkungen zum Patent des Ursprungssystems NLS

15.12.2021: Wie so oft gibt es einen Anlass einen neuen Beitrag im Blog zu schreiben. Heute bekam ich eine Email von einer Buchkäuferin, mit der ich auch ein längeres Telefonat führte. Nach dem Telefonat hatte ich ihr ein paar Infos zum Thema NLS und aktuelles Geräteangebot gesendet. Ihre Reaktion:

Hallo Herr Willmroth, vielen Dank nochmal für diese Info`s.
Die sind sehr ausführlich und absolut gut verständlich – für diese, doch „etwas komplizierte“ Kost. Gestern nach dem Gespräch mit Ihnen hatte ich schon dass Gefühl, Sie persönlich kennenlernen zu wollen. Jetzt nachdem ich von dem russischen Original gelesen habe, noch mehr. Sie scheinen da ein absoluter Profi in dieser Materie zu sein. Es juckt mich in den Fingern noch mehr darüber zu erfahren und evtl. mit Ihnen zusammen bis an die Quelle oder den Hersteller heranzutreten….

Dabei erinnerte ich mich an die Patentschrift zum ersten kommerziellen NLS-System, die in den USA eingereicht wurde. In diesem Dokument ist mit relativ einfachen Worten beschrieben, aus welchen Elementen das System besteht und wie es im Wesentlichen funktioniert. Dazu gibt es Erläuterungen zu anderen Patenten die einen Bezug zu Geräten haben, mit denen der Zustand eines biologischen Systems (Mensch) in beschränktem Maß erfasst und beeinflusst werden kann. Die Erläuterungen sollen wohl den Sinn des angemeldeten Projekts verdeutlichen, ein System zu entwickeln mit dem umfassendere und validere Ergebnisse über den Zustand eines Menschen bezüglich Stoffwechsel, Organe und Psyche möglich sind.
Nach vielen Modifikationen und sinnvollen Ergänzungen sind aktuelle Systeme vom ursprünglichen Entwickler IPP wahrscheinlich das Beste (aber auch Teuerste) was es zur Zeit auf dem Markt gibt.

Mit vielen Abstrichen im Bezug Zuverlässigkeit und technische Funktion sind Nachbauten und die dafür genutzte Software (zulässig als auch illegal genutzte) durchaus sinnvoll anwendbar. Das zeigt mir die Erfahrung. Die Einschränkungen sollten allerdings den Anwendenden bekannt sein, da es ohne Kenntnis zu fatalen „gesundheitlichen“ Fehlentscheidungen kommen kann. Wie heißt es so schön: „Information ist eine Holschuld“ (im Gegensatz zur Hohlschuld). Jeder sollte/muss sich selbst darum kümmern.

Aus den Texten ist auch zu entnehmen, dass die Systeme für einen Anwendenden (Operator/Therapeut) und ein Messobjekt (Mensch) konzipiert sind. Daraus kann durchaus vermutet werden, dass Eigenmessungen (also nur eine Person am Gerät und im Messkreis) mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren sind. Die eigenen Erfahrungen sind da nicht eindeutig (das liegt natürlich am Mensch mit seinen festen Einstellungen/Erfahrungen/Zustand).

Nachstehend eine Abbildung der Patentschrift als PDF (Patent ist heute nicht mehr geschützt). PatentNLSoberon_metatron1_8 A9R3D6C

Und für Interessierte gibt es eine Übersetzung der wichtigsten Textpassagen der Patentschrift ins Deutsche mit ein paar Anmerkungen von mir. Ebenfalls als PDF.